Schöffenwahl 2023

Die Bewerbungsfrist für die Schöffenwahl in Oberdischingen läuft bis zum Freitag, 28.04.2023.

 

Informationen zur Schöffenwahl

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Gemeinde

  • Schöffen:                    zwei Personen
  • Jugendschöffen:      keine begrenzte Personenzahl

die bei den Gerichten im Landgerichtsbezirk Ulm als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Alb-Donau-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.


Voraussetzungen für Bewerber:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • deutsche Sprache beherrschen
  • wohnhaft in der Gemeinde Oberdischingen
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt


Ausgeschlossen von der Wahl sind diejednigen, ...

  • die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder
  • gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.


Kompetenzen/Erfahrungen:

  • soziale Kompetenzen (d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können)
  • Lebenserfahrung
  • Menschenkenntnis
  • bei Jugendstrafsachen sollen Erfahrungen in der Jugenderziehung vorhanden sein
  • Unparteilichkeit
  • Verwantwortungsbewusstsein
  • Objektivität
  • Unvoreingenommenheit
  • Selbstständigkeit
  • geistige Beweglickeit
  • gesundheitliche Eignung

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Alle Rechte und Pflichten eines Schöffens sowie weitere Informationen finden Sie hier im Ausschreibungstext.

 

Bewerbung zum Schöffen

Alle Informationen zur Schöffenwahl finden Sie hier im Ausschreibungstext oder unter www.schoeffenwahl.de.

Bewerbungsunterlagen:

Interessenten bewerben sich für das Schöffen- und Jugendschöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 28.04.2023 bei der Gemeinde Oberdischingen, Frau Kerstin Scheible, Schlossplatz 9, 89610 Oberdischingen (Tel.: 07305 / 93113-14).