Stadt Oberdischingen

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Neues Bundesmeldegesetz - Wohnungsgeberbestätigung

Bundesmeldegesetz: Neue Regelungen für Vermieter und Mieter ab 01. November 2015
Wiedereinführung Wohnungsgeberbestätigung / neue Frist zur An-, Ab- und Ummeldung
(FORMULA WOHNUNGSGEBERBESTÄTIGUNG am Ende des Textes)

Die passende Wohnung ist gefunden, der Vertrag unterzeichnet – bislang hatten Mieterinnen und Mieter eine Woche lang nach dem Einzug Zeit, sich im Meldeamt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde anzumelden. Ab dem 01. November gilt das neue Bundesmeldegesetz, das die bisherigen 16 Ländergesetze ersetzt. Neu geregelt wird: Für die An-, Ab- oder Ummeldung hat man nun zwei Wochen Zeit. Eine Abmeldung in der Meldebehörde ist allerdings weiterhin nur beim Wegzug ins Ausland oder ersatzloser Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich.
Neu ist auch die so genannte Wohnungsgeberbestätigung, die vom Wohnungsgeber unterschrieben und bei der An-, Ab- und Ummeldung vorgelegt werden muss. Es reicht nicht aus, seinen Mietvertrag mitzubringen. Die Wohnungsgeberbestätigung gab es vor 13 Jahren schon einmal und wird nun durch den Bund wieder ins Leben gerufen. Mit dem Formular sollen Scheinmeldungen verhindert werden. Um es den Bürgerinnen und Bürgern etwas einfacher zu machen, steht auf der Internetseite der Gemeinde Oberdischingen ein Formular zum Download bereit (www.oberdischingen.de), außerdem liegt das Formular im Rathaus zur Abholung bereit. Grundsätzlich muss aus der Bestätigung Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen hervorgehen.
Dem Wohnungsgeber fällt zukünftig eine aktive Rolle zu, denn er muss seinem Mieter die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Auch meldepflichtige Personen, die in ein Eigenheim ziehen, müssen im Meldeamt bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abgeben.
Haben Sie noch Fragen? - melden Sie sich bitte unter der Tel. 07305-93113-13 zu unseren Öffnungszeiten.


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