Informationen zur Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte werden von der Stadt Ehingen als gemeinsamer Gutachterausschuss, für den gesamten Alb-Donau-Kreis für das Jahr 2022 aktuell bearbeitet und ermittelt.
Sie können frühestens ab Juli 2022 kostenlos über www.gutachterausschuesse-bw.de oder unsere Homepage eingesehen werden.
Wir bitten Sie deshalb, ab Juli 2022 die genannte Seite aufzusuchen um Ihren Bodenrichtwert zu erfahren.
Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum Stichtag 31.12.2020 ist nicht relevant.
Weitere Informationen und Links erhalten Sie über unsere
Homepageseite - Grundsteuerreform
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Schlossplatz 9
89610 Oberdischingen
Tel.: 07305 931130
Fax: 07305 93113-22
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