Gemeinde Oberdischingen
Amtsblattbericht vom 21.09.2004
1.
Anfragen
aus der Bürgerschaft (Bürgerfragestunde)
Es wurden keine Fragen gestellt
2.
Haupt –
und Werkrealschule Oberdischingen
Herstellung eines Erweiterungsbaus für den Betrieb einer Ganztagesschule
- Vorstellung der Vorentwürfe durch den Architekten
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am
29.06.2004 beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, für die Erstellung einer
Genehmigungsplanung für einen Erweiterungsbau für den Betrieb einer Ganztagsschule
das Architekturbüro Völk und Partner, Langenau zu beauftragen. Zuvor wurde dem Gremium vom Rektor
der Hauptschule Oberdischingen das „Pädagogische Konzept“ für den Betrieb einer
Ganztagsschule vorgestellt, das vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen
wurde. Nach verschiedenen Gesprächen mit dem Oberschulamt wurde festgelegt,
dass zur Umsetzung des Pädagogischen Konzepts ein Erweiterungsbau nötig ist, um
eine zusätzliche Schulfläche (Nutzfläche) von ca. 220 qm zu erhalten. In diesem
Erweiterungsbau sollen eine Mensa und ein multifunktionaler Raum entstehen.
Im Grundschulgebäude soll das dritte, von der
Grundschule nicht genutzte Klassenzimmer, ebenfalls für den Ganztagsbetrieb
umgebaut werden.
Architekt Völk stellte dem
Gemeinderat 3 Vorentwürfe und die Kostenschätzungen dazu vor.
Wie auch bereits mit dem Gemeinderat bei einem
Ortstermin besprochen, soll der Erweiterungsbau zwischen Hauptschulgebäude und
Mehrzweckhalle errichtet werden. Auch der Architekt findet diesen Standort
optimal, da so die Hallenküche für die Essensausgabe mitgenutzt und somit
Kosten eingespart werden können.
Im Vorentwurf 1,
der vom Architekten favorisiert wird, erfolgt die Anbindung direkt über das
Hauptschulgebäude. Dazu wird im Schulgebäude zwischen Physiksaal und dem
angrenzenden Klassenzimmer ein Flur eingebaut, das Klassenzimmer entsprechend
verkleinert. Die gesamte Schulfläche (bei allen Entwürfen) soll aber auf einem
Stockwerk sein, da zwei Stockwerke zu viel Verkehrsflächen (Treppenhaus)
erfordern. Die Funktionsfläche (ohne Flure) beträgt bei dieser Variante 180 qm.
Die Kostenschätzung beläuft sich einschließlich
Baunebenkosten auf 447.000 €.
Im Vorentwurf 2 erfolgt die Anbindung über die sog. Pausenhalle, die dann evtl. mit
Glas geschlossen werden soll. Da die Verkehrsflächen bei dieser Variante größer
sind als bei Variante 1, verbleibt für die Funktionsfläche nur noch 120 qm. Die
Kostenschätzung beläuft sich hier auf 462.000 €. Im Gegensatz zu Variante 1 und 3 mangelt es hier an einem zweiten
Rettungsweg.
Der Vorentwurf 3 sieht ebenfalls die Verbindung über die Pausenhalle vor. Allerdings macht die Herstellung eines zweiten Rettungsweges (für Erweiterungsbau und MZH) den Umbau der WC`s nötig. Die Funktionsfläche im Erweiterungsbau beträgt hier 130 qm, die Kosten belaufen sich hier auf 566.000 €.
Nach dem Bundesinvestitionsförderprogramm „Zukunft
Bildung und Betreuung“ (IZBB) werden die Baumaßnahmen mit 90 % gefördert,
allerdings ausgehend von max. 1.800 € pro Schulfläche. Die Ausstattung wird mit
500 € pro Schüler gefördert, das sind bei 70 Schülern 35.000 €.
Der Gemeinderat befasste sich eingehend mit den
vorgelegten Entwurfsvarianten, insbesondere mit dem Entwurf 1.
Einzelne Fragen wie der eventuelle Einbau einer Trennwand, die Umschließung des
Bereichs bei den WC´s sowie die Feuerwehrzufahrt
sollen im weiteren planungs- und baurechtlichen Verfahren geklärt werden.
Der Gemeinderat beschloss die Architekten Völk/Sieger
mit der weiteren Planung der Variante 1 zu beauftragen, dass diese Variante unter Berücksichtigung aller
Gesichtspunkte die beste und wirtschaftliche Lösung darstellt.
Der Gemeinderat wird sich dann in der Sitzung vom 16.11.2004 mit der
ausgearbeiteten Genehmigungsplanung befassen. Zunächst erfolgt jedoch noch eine
Besprechung beim Oberschulamt Tübingen.
3.
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches
Verfalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
(Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Wegen Änderungen der Rechtslage, insbesondere der 32 Bundesimmissionsschutzverordnung
ist es notwendig, die bisherige Polizeiverordnung gegen umweltschädliches
Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und
Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche
Umweltschutzverordnung) neu zu fassen.
Zuständig für den Erlass dieser Polizei und Umweltschutzverordnung ist der
Bürgermeister. Es ist allerdings auch die Zustimmung des Gemeinderats
erforderlich.
Nach Beratung der entsprechenden Änderungen beschloss der Gemeinderat
einstimmig, der neu gefassten Polizeilichen Umweltschutzverordnung zuzustimmen.
Auf die Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.
4. Bauanträge
Ausbau des
Dachgeschosses und Errichtung von zwei Dachgauben in
Gebäude Lerchenweg 10
Der Bauherr beantragt den Ausbau des Dachgeschosses. Das Grundstück liegt im
unbeplanten Innenbereich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu
erteilen.
5. Bekanntgaben / Anfragen / Verschiedenes
a)
Querspange von der B 311 zur B 30
Bürgermeister Droste teilte mit, dass das Planfeststellungsverfahren für die Variante
1 a der Querspange von der B 311 zur B 30 im Jahr 2005 eingeleitet wird,
nachdem diese Maßnahme wieder in den vordringlichen Bedarf nach dem
Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Für dieses Planfeststellungsverfahren
wird eine Zeitspanne von üblicherweise ca. 2 Jahren angenommen.
b) Nachpflanzung
von Bäumen in der Allee
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass nach der
Bushaltestelle ortsauswärts an der Einmündung
Mühleberg Alleebäume nachgepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung wird prüfen welche Baumart bzw. welche Größe der Bäume nach dem
im Bebauungsplan „Unter der Halde“ enthaltenen Pflanzgebot gepflanzt werden
muss.
c)
Bepflanzung im Baugebiet „am Erlenbach“
Auf Anfrage teilte BM Droste mit, dass die Ausschreibung für die Bepflanzung im
Baugebiet „Am Erlenbach derzeit läuft“. Die Vergabe wird durch den Erschließungsträger
(Landsiedlung) demnächst erfolgen. Die Pflanzarbeiten werden im November
ausgeführt.
d) Feldweg
zu Recyclinghof
Es wurde auf den desolaten Zustand der Fahrbahndecke des Feldweges in Richtung
des Recyclinghofes hingewiesen.
Der Gemeinderat hat darüber bereits in der letzten Haushaltsplanvorberatung
beraten und wird sich bei einer Ortsbesichtigung Mitte November vor Ort
nochmals mit dem Problem befassen.