Gemeinde Oberdischingen

 

 

Amtsblattbericht vom 21.09.2004

 

 

1.                 Anfragen aus der Bürgerschaft (Bürgerfragestunde)

Es wurden keine Fragen gestellt

2.                 Haupt – und Werkrealschule Oberdischingen
Herstellung eines Erweiterungsbaus für den Betrieb
einer Ganztagesschule
- Vorstellung der Vorentwürfe durch den Architekten

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 29.06.2004 beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, für die Erstellung einer Genehmigungsplanung für einen Erweiterungsbau für den Betrieb einer Ganztagsschule das Architekturbüro Völk und Partner, Langenau zu beauftragen. Zuvor wurde dem Gremium vom Rektor der Hauptschule Oberdischingen das „Pädagogische Konzept“ für den Betrieb einer Ganztagsschule vorgestellt, das vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Nach verschiedenen Gesprächen mit dem Oberschulamt wurde festgelegt, dass zur Umsetzung des Pädagogischen Konzepts ein Erweiterungsbau nötig ist, um eine zusätzliche Schulfläche (Nutzfläche) von ca. 220 qm zu erhalten. In diesem Erweiterungsbau sollen eine Mensa und ein multifunktionaler Raum entstehen.

 

Im Grundschulgebäude soll das dritte, von der Grundschule nicht genutzte Klassenzimmer, ebenfalls für den Ganztagsbetrieb umgebaut werden.

 

Architekt Völk stellte dem Gemeinderat 3 Vorentwürfe und die Kostenschätzungen dazu vor.

Wie auch bereits mit dem Gemeinderat bei einem Ortstermin besprochen, soll der Erweiterungsbau zwischen Hauptschulgebäude und Mehrzweckhalle errichtet werden. Auch der Architekt findet diesen Standort optimal, da so die Hallenküche für die Essensausgabe mitgenutzt und somit Kosten eingespart werden können.

 

Im Vorentwurf 1, der vom Architekten favorisiert wird, erfolgt die Anbindung direkt über das Hauptschulgebäude. Dazu wird im Schulgebäude zwischen Physiksaal und dem angrenzenden Klassenzimmer ein Flur eingebaut, das Klassenzimmer entsprechend verkleinert. Die gesamte Schulfläche (bei allen Entwürfen) soll aber auf einem Stockwerk sein, da zwei Stockwerke zu viel Verkehrsflächen (Treppenhaus) erfordern. Die Funktionsfläche (ohne Flure) beträgt bei dieser Variante 180 qm.

Die Kostenschätzung beläuft sich einschließlich Baunebenkosten auf 447.000 €.

 

Im Vorentwurf 2 erfolgt die Anbindung über die sog. Pausenhalle, die dann evtl. mit Glas geschlossen werden soll. Da die Verkehrsflächen bei dieser Variante größer sind als bei Variante 1, verbleibt für die Funktionsfläche nur noch 120 qm. Die Kostenschätzung beläuft sich hier auf 462.000 €. Im Gegensatz zu Variante 1 und 3 mangelt es hier an einem zweiten Rettungsweg.

 

Der Vorentwurf 3 sieht ebenfalls die Verbindung über die Pausenhalle vor. Allerdings macht die Herstellung eines zweiten Rettungsweges (für Erweiterungsbau und MZH) den Umbau der WC`s nötig. Die Funktionsfläche im Erweiterungsbau beträgt hier 130 qm, die Kosten belaufen sich hier auf 566.000 €.

 

Nach dem Bundesinvestitionsförderprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) werden die Baumaßnahmen mit 90 % gefördert, allerdings ausgehend von max. 1.800 € pro Schulfläche. Die Ausstattung wird mit 500 € pro Schüler gefördert, das sind bei 70 Schülern 35.000 €.

 

Der Gemeinderat befasste sich eingehend mit den vorgelegten Entwurfsvarianten, insbesondere mit dem Entwurf 1.
Einzelne Fragen wie der eventuelle Einbau einer Trennwand, die Umschließung des Bereichs bei den WC´s sowie die Feuerwehrzufahrt sollen im weiteren planungs- und baurechtlichen Verfahren geklärt werden.
Der Gemeinderat beschloss die Architekten Völk/Sieger mit der weiteren Planung der Variante 1 zu beauftragen, dass  diese Variante unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte die beste und wirtschaftliche Lösung darstellt.
Der Gemeinderat wird sich dann in der Sitzung vom 16.11.2004 mit der ausgearbeiteten Genehmigungsplanung befassen. Zunächst erfolgt jedoch noch eine Besprechung beim Oberschulamt Tübingen.

3.                 Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verfalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
(Polizeiliche Umweltschutzverordnung)

Wegen Änderungen der Rechtslage, insbesondere der 32 Bundesimmissionsschutzverordnung ist es notwendig, die bisherige Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) neu zu fassen.
Zuständig für den Erlass dieser Polizei und Umweltschutzverordnung ist der Bürgermeister. Es ist allerdings auch die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.

Nach Beratung der entsprechenden Änderungen beschloss der Gemeinderat einstimmig, der neu gefassten Polizeilichen Umweltschutzverordnung zuzustimmen.

Auf die Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes wird verwiesen.

4.                 Bauanträge

 

Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung von zwei Dachgauben in
Gebäude Lerchenweg 10

Der Bauherr beantragt den Ausbau des Dachgeschosses. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

5.                 Bekanntgaben / Anfragen / Verschiedenes

 

a)   Querspange von der B 311 zur B 30

Bürgermeister Droste teilte mit, dass das Planfeststellungsverfahren für die Variante 1 a der Querspange von der B 311 zur B 30 im Jahr 2005 eingeleitet wird, nachdem diese Maßnahme wieder in den vordringlichen Bedarf nach dem Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Für dieses Planfeststellungsverfahren wird eine Zeitspanne von üblicherweise ca. 2 Jahren angenommen.

b)  Nachpflanzung von Bäumen in der Allee

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass nach der Bushaltestelle ortsauswärts an der Einmündung Mühleberg Alleebäume nachgepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung wird prüfen welche Baumart bzw. welche Größe der Bäume nach dem im Bebauungsplan „Unter der Halde“ enthaltenen Pflanzgebot gepflanzt werden muss.

c)   Bepflanzung im Baugebiet „am Erlenbach“

Auf Anfrage teilte BM Droste mit, dass die Ausschreibung für die Bepflanzung im Baugebiet „Am Erlenbach derzeit läuft“. Die Vergabe wird durch den Erschließungsträger (Landsiedlung) demnächst erfolgen. Die Pflanzarbeiten werden im November ausgeführt.

d)  Feldweg zu Recyclinghof

Es wurde auf den desolaten Zustand der Fahrbahndecke des Feldweges in Richtung des Recyclinghofes hingewiesen.

Der Gemeinderat hat darüber bereits in der letzten Haushaltsplanvorberatung beraten und wird sich bei einer Ortsbesichtigung Mitte November vor Ort nochmals mit dem Problem befassen.