Der Gemeinderat einer Gemeinde ist die Willensvertretung der Bürger. Er ist für die Festlegung der Verwaltungsgrundsätze einer Gemeinde zuständig und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fallen. In der Hauptsatzung sind alle Angelegenheiten die den Gemeinderat betreffen wie z.B. Rechte und Aufaben geregelt.