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![]() DienstleistungenAusdruck aus dem Handelsregister beantragenIm Handelsregister finden Sie Informationen über dort eingetragene Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute. Es gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Rechtsverkehr wichtig sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das elektronisch geführt wird. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten. Generelle Zuständigkeit:das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Andere Amtsgerichte können auch Ausdrucke erteilen, wenn ihnen das zuständige Registergericht die Daten übermittelt. Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich die Niederlassung der betreffenden Kaufleute oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet. Unterlagen:keine Angaben möglich Ablauf:Sie können den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen. Sprechen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vor, händigt sie Ihnen den Ausdruck sofort aus. Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag dem betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu. Das Gericht übermittelt Ihnen die Ausdrucke auch elektronisch. Es verwendet bei der elektronischen Übermittlung amtlicher Ausdrucke eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz. Hinweis: Die Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts übermittelt stets amtliche Ausdrucke (ähnlich wie eine beglaubigte Abschrift). Wenn Sie nur einen einfachen Ausdruck benötigen, müssen Sie darauf ausdrücklich hinweisen. Kosten:
bei elektronischer Übermittlung:
Sonstiges:Benötigen Sie keinen Ausdruck beziehungsweise keine Datei, können Sie von Ihrem Computer im gemeinsamen Registerportal der Länder am elektronischen Registerabrufverfahren teilnehmen. Über eine Suchfunktion lassen sich alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz finden. Als Suchbegriff reicht bereits ein Teil der Firmenbezeichnung. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Dafür müssen Sie sich zuvor registrieren und es können Gebühren anfallen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Behörden: Amtsgericht Ehingen Verwandte Lebenslagen:
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