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Dienstleistungen

Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", also allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Generelle Zuständigkeit:

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden)
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht

Ablauf:

Sie müssen die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

Kosten:

  • Umschreibung mit Probezeit: 38,30 Euro
  • Umschreibung ohne Probezeit: 37,50 Euro

Rechtsgrundlage:

Zuständige Behörden:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Tel.: 0731 1850
Fax: 0731 619369
post(@)alb-donau-kreis.de

Sprechzeiten:
Folgen Sie bitte dem Link www.alb-donau-kreis.de, dort erhalten Sie alle weiteren Informationen über uns!

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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Oberdischingen
Schlossplatz 9
89610 Oberdischingen
Tel.: 07305 931130
Fax: 07305 93113-22 
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