Im Verkehrszentralregister, der im Volksmund sogenannten Verkehrssünderkartei, werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer eingetragen; Verwarnungsgelder bis 35 Euro bleiben unberücksichtigt, werden also nicht eingetragen. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst.